Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB)

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 (1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Günter Dieser, Kohlenstr. 20, 28217 Bremen, Ansprechpartnerin Manuela Diester, im Folgenden „Auftragnehmer“ und dem Auftraggeber, im Folgenden „Auftraggeber“, als Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. 

(2) Der Auftragnehmer bietet verschiedene Werkleistungen zur Buchung an. Dabei handelt es sich insbesondere um Dachreparaturen, Holzbau wie Carports und individuelle Problemlösungen im Baubereich. 

(3) Gegenstand des Auftrages ist das Erreichen eines bestimmten Werkes (Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Leistungen durchgeführt worden sind und der Auftraggeber das Werk abgenommen hat. Der Auftraggeber verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.

 (4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB. 

(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 

§ 2 Vertragsgegenstand 

(1) Der Auftragnehmer erbringt Handwerksleistungen, insbesondere Dachreparaturen, Dachfenster einbau Holzbau (wie Carports) und individuelle Problemlösungen. Darüber hinaus bietet der Auftragnehmer maßgeschneiderte Lösungen für spezielle Anforderungen im Bereich der Dachdeckerei sowie des Holz- und Bautenschutzes. Dies umfasst insbesondere die individuelle Materialanpassung, die Anpassung besonderer Dachziegelformen sowie die Anfertigung und Installation von speziellen Dachkomponenten wie Schornsteinverkleidung und Dachrinnen. Diese Sonderanfertigungen werden nach den spezifischen Bedürfnissen und Wünschen des Auftraggebers entwickelt und umgesetzt. 

(2) Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag oder Angebot. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Arbeiten fachgerecht und gemäß den anerkannten Regeln der Technik auszuführen, wobei hochwertige Materialien verwendet und alle relevanten Sicherheits- und Qualitätsstandards eingehalten werden. 

(3) Sollte sich im Verlauf der Arbeiten herausstellen, dass zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, um die vereinbarten Leistungen 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Vers. 1.0 vom 17.09.2025 ordnungsgemäß zu erbringen, so wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren und gemeinsam mit dem Auftraggeber eine Lösung suchen. Eventuelle Mehrkosten werden nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechnet und in Rechnung gestellt.

 § 3 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber kommt durch die Annahme eines Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber zustande. Das Angebot des Auftragnehmers kann schriftlich, per E-Mail oder in sonstiger Textform erfolgen und enthält eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen sowie die dafür anfallenden Kosten. 

(2) Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Die Annahme, Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. 

(3) Der Auftraggeber kann das Angebot des Auftragnehmers durch eine schriftliche Bestätigung, per E-Mail oder in sonstiger Textform annehmen. Mit der Annahme des Angebots erklärt der Auftraggeber verbindlich, die im Angebot beschriebenen Leistungen in Anspruch nehmen zu wollen. 

(4) Änderungen oder Ergänzungen des Angebots durch den Auftraggeber bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer wird den Kunden über die Annahme oder Ablehnung der geänderten oder ergänzten Bedingungen unverzüglich informieren. 

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Angebot bis zur Annahme durch den Auftraggeber zu widerrufen oder zu ändern, sofern der Widerruf oder die Änderung dem Auftraggeber vor dessen Annahme zugeht. Im Falle eines Widerrufs oder einer Änderung des Angebots durch den Auftragnehmer besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Abschluss eines Vertrages zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen. 

(6) Der Auftragnehmer wird den Vertragsschluss durch eine schriftliche Auftragsbestätigung, per E-Mail oder in sonstiger Textform bestätigen. Die Auftragsbestätigung enthält alle wesentlichen Vertragsinhalte, einschließlich der vereinbarten Leistungen, Kosten und Fristen.

 (7) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die vereinbarten Leistungen technisch und wirtschaftlich durchführbar sind. Sollte sich nach Vertragsschluss herausstellen, dass die Leistungen nicht wie vereinbart erbracht werden können, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren und gemeinsam mit dem Auftraggeber eine alternative Lösung suchen. Eventuelle Mehrkosten werden nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechnet und in Rechnung gestellt. 

(8) Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Werkvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z.B. wenn der Auftragnehmer aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die Leistung nicht 2 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Vers. 1.0 vom 17.09.2025 erbringen kann oder darf. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Auftragnehmers für die bis zur Ablehnung der Werkleistung entstandenen Leistungen erhalten.

 § 4 Inhalt und Durchführung des Vertrages

 (1) Der Auftragnehmer erbringt seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen anwendet. 

(2) Die vereinbarte Werkleistung ist nach Fertigstellung durch den Auftraggeber abzunehmen. Im Übrigen gilt § 640 BGB. 

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen der Werkleistung vom Auftragnehmer erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Der Auftraggeber erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran. Sämtliche Dokumente sind entweder personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar oder vom Auftragnehmer individuell für den Auftraggeber erstellt. 

(4) Sämtliche Unterlagen des Auftragnehmers sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte auf der Webseite des Auftragnehmers als auch sonstige Unterlagen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Der Auftraggeber ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Auftragnehmers Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Methoden der Dienst- oder Werkleistung zu machen. 

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung einer Werkleistung zu verschieben, sofern bei ihm oder einem Dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer, eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die den Auftragnehmer ohne eigenes Verschulden daran hindern, die Werkleistung zum vereinbarten Termin durchzuführen. Ein Schadensersatzanspruch für den Auftraggeber besteht in diesem Fall nicht. 

(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Werkleistung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Inhalts besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Inhalts eintritt und die Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist. 

(7) Der Auftragnehmer muss die Werkleistung nicht selbst durchführen. Er ist berechtigt, nach freiem Ermessen, die Durchführung der Werkleistung an Dritte, z.B. an Subunternehmer, abzugeben. 

(8) Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Unterlagen und Prospekten Dritter wird keine Haftung übernommen. Ferner gelten sie nicht als zugesicherte Eigenschaften im Sinne des BGB. 

(9) Die Abbildung und Beschreibung der Leistungen auf der Website des Auftragnehmers dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre 3 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Vers. 1.0 vom 17.09.2025 Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen. 

(10) Der Auftraggeber hat Mitwirkungspflichten, soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung der Dienst- oder Werkleistungen erforderlich ist. Die genauen Pflichten und Anforderungen werden in den individuellen Verträgen festgelegt. 

§ 5 Ausführungsfristen und Termine 

(1) Die Ausführungsfristen und -termine ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag oder Angebot.

(2) Fristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. 

(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Arbeiten innerhalb der vereinbarten Fristen zu erledigen, sofern keine unvorhersehbaren Ereignisse oder Umstände eintreten, die eine Verzögerung verursachen. Der Auftraggeber wird über etwaige Verzögerungen unverzüglich informiert und gemeinsam mit dem Auftragnehmer wird ein neuer Zeitplan erstellt. 

(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen, die durch höhere Gewalt oder sonstige, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände, verursacht werden.

 § 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, Baupläne, Genehmigungen, statische Berechnungen und andere relevante Dokumente. 

(2) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistungen des Auftragnehmers erfüllt sind. Dies beinhaltet insbesondere die Sicherstellung des freien Zugangs zum Arbeitsbereich und die Bereitstellung von Strom und Wasser. 

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter des Anbieters zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere die Bereitstellung und ordnungsgemäße Installation eines geeigneten Gerüstes, sofern dies für die Ausführung der Arbeiten erforderlich ist. 

(4) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass alle erforderlichen Absperrungen und Halteverbote rechtzeitig eingerichtet werden, um eine ungehinderte Ausführung der Arbeiten zu gewährleisten. Dies schließt die Beantragung und Umsetzung von Halteverboten bei den zuständigen Behörden ein. 

(5) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, weitere Gewerke zu beauftragen, die für die Durchführung der Arbeiten erforderlich sind. 4 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Vers. 1.0 vom 17.09.2025 Dies kann beispielsweise die Beauftragung von Elektrikern, Installateuren oder anderen Fachkräften umfassen, deren Leistungen für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten des Auftragnehmers notwendig sind. 

(6) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass der Auftragnehmer und dessen Mitarbeiter ungehinderten Zugang zum Arbeitsbereich und zu den erforderlichen Installationen haben. Dies umfasst insbesondere den Zugang zu Dächern, Gebäudeteilen und benachbarten Grundstücken, sofern diese für die Durchführung der Arbeiten erforderlich sind. 

(7) Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten alle notwendigen Zustimmungen und Genehmigungen von Nachbarn und/oder Grundstückseigentümern einzuholen, die für den Zugang zu benachbarten Grundstücken erforderlich sind. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren, falls solche Zustimmungen oder Genehmigungen nicht oder nur teilweise vorliegen. 

(8) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass geeignete Flächen für die Materiallagerung auf dem Grundstück oder in unmittelbarer Nähe zur Verfügung stehen. Die Größe und der Standort der Materiallagerung richten sich nach dem Umfang der beauftragten Arbeiten und werden im Vorfeld mit dem Auftragnehmer abgestimmt. 

(9) Je nach Auftragsumfang und Dauer der Arbeiten ist der Auftraggeber verpflichtet, eine geeignete Baustellentoilette zur Verfügung zu stellen. Der Standort der Baustellentoilette wird im Vorfeld zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber abgestimmt. 

(10) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass der Arbeitsbereich frei von Hindernissen und sicher zugänglich ist. Dies umfasst die Entfernung von Fahrzeugen, Gerätschaften und sonstigen Gegenständen, die die Durchführung der Arbeiten behindern könnten. 

(11) Der Auftraggeber stellt sicher, dass während der Ausführung der Arbeiten keine anderen Tätigkeiten oder Maßnahmen durchgeführt werden, die die Arbeiten des Auftragnehmers behindern oder gefährden könnten. Dies umfasst insbesondere Arbeiten anderer Gewerke oder sonstige bauliche Maßnahmen, die nicht mit dem Auftragnehmer abgestimmt sind. (12) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und entstehen dadurch Verzögerungen oder Mehrkosten, so hat der Kunde diese zu tragen. Der Auftragnehmer ist in solchen Fällen berechtigt, den Vertrag entsprechend anzupassen und zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen. 

(13) Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren, wenn sich herausstellt, dass bestimmte Voraussetzungen oder Maßnahmen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt werden können. Der Auftragnehmer wird in einem solchen Fall gemeinsam mit dem Auftraggeber eine Lösung suchen, um die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten sicherzustellen. 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Vers. 1.0 vom 17.09.2025 

§ 7 Zugangsrechte und Baustelleneinrichtungen 

(1) Sollte der Auftraggeber die oben genannten Zugangsrechte und Baustelleneinrichtungen nicht rechtzeitig bereitstellen, und entstehen dadurch Verzögerungen oder Mehrkosten, so hat der Auftraggeber diese zu tragen. Der Auftragnehmer ist in solchen Fällen berechtigt, den Vertrag entsprechend anzupassen und zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen. 

(2) Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren, wenn sich herausstellt, dass bestimmte Zugangsrechte oder Baustelleneinrichtungen nicht oder nicht rechtzeitig bereitgestellt werden können. Der Auftragnehmer wird in einem solchen Fall gemeinsam mit dem Auftraggeber eine Lösung suchen, um die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten sicherzustellen. 

§ 8 Abnahme 

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung des Auftragnehmers nach Fertigstellung abzunehmen, sofern die Leistung vertragsgemäß erbracht wurde. 

(2) Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden. 

(3) Verweigert der Auftraggeber die Abnahme zu Unrecht, so gilt die Leistung nach Ablauf einer vom Auftragnehmer gesetzten angemessenen Frist als abgenommen. 

§ 9 Zahlung 

(1) Eine Zahlung ist gegenüber dem Auftragnehmer nach Abschluss der Dienstleistung oder Abnahme der erbrachten Leistungen mit den in der Rechnung angegebenen Zahlungsmitteln unmittelbar durch den Auftraggeber zu tätigen. Die Zahlung wird sofort mit der Buchung und dem Zugang der Rechnung per E-Mail fällig. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsstellung, sofern nichts anders vereinbart wurde. 

(2) Alle Preise auf der Website bzw. im Angebot des Auftragnehmers sind als Endpreise inkl. MwSt. aufgeführt. 

(3) Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn das auf der Rechnung genannte oder das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird. Für den Fall des Verzuges ist der Auftragnehmer berechtigt Verzugszinsen, Mahngebühren und die Verzugspauschale gemäß §§ 288 I, II BGB zu erheben. Ferner behält sich der Auftragnehmer vor, regelmäßig zu erbringenden Leistungen im Falle des Verzuges auszusetzen, ohne dass er den Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung des Auftraggebers verliert. 

(4) Der Auftragnehmer behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Preise für Serviceleistungen nach Ablauf der vereinbarten jeweiligen Laufzeit angemessen zu erhöhen. Eine Erhöhung ist dabei erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit möglich. 6 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Vers. 1.0 vom 17.09.2025 

§ 10 Laufzeit und Kündigung 

(1) Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit dem Tag der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer und endet mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen und der Abnahme durch den Auftraggeber, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. 

(2) Beide Vertragsparteien können den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der Vertragsparteien ihre wesentlichen Vertragspflichten verletzt und die Verletzung trotz schriftlicher Abmahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt wird. Weitere wichtige Gründe können sein: a. Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Vertragspartei oder Ablehnung der Eröffnung mangels Masse; b. nachhaltige Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen den Vertragsparteien; c. unvorhersehbare Ereignisse, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. 

(3) Eine ordentliche Kündigung des Vertrages ist ausgeschlossen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Vertragsparteien können jedoch einvernehmlich eine vorzeitige Beendigung des Vertrages vereinbaren. 

(4) Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber verpflichtet, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen zu bezahlen. Dies gilt auch für bereits entstandene Kosten und Auslagen des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber eine entsprechende Abrechnung über die erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten vorlegen. 

(5) Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer verpflichtet, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen zu dokumentieren und dem Auftraggeber eine entsprechende Abrechnung vorzulegen. Eventuelle Rückerstattungen oder Ausgleichszahlungen werden nach vorheriger Abstimmung zwischen den Vertragsparteien geregelt. (

6) Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist per Einschreiben oder in sonstiger Textform an die jeweils andere Vertragspartei zu richten. Die Kündigung wird mit Zugang bei der anderen Vertragspartei wirksam. 

(7) Nach Beendigung des Vertrages sind beide Vertragsparteien verpflichtet, alle im Rahmen des Vertrages erhaltenen Unterlagen und Informationen vertraulich zu behandeln und gegebenenfalls zurückzugeben oder zu vernichten, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. 

§ 11 Schutzrechte 

(1) Sämtliche Rechte an den Ergebnissen der Werkleistung, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit vom Auftragnehmer für den 7 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Vers. 1.0 vom 17.09.2025 Auftraggeber stehen, insbesondere sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte, sämtliche Designrechte, sämtliche Marken- und Kennzeichenrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte (einschließlich aller Entwicklungsstufen), stehen ausschließlich und uneingeschränkt dem Auftragnehmer zu. 

(2) Der Auftraggeber überträgt hiermit dem Auftragnehmer bereits jetzt zum Zeitpunkt der Entstehung der Ergebnisse die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzungsrechte. 

(3) Der Auftragnehmer behält dauerhaft das Recht an seinem Logo und seiner Marke. Die Marke und das Logo des Auftragnehmers dürfen ohne dessen Zustimmung nicht durch den Auftraggeber verwendet werden. 

(4) Die Geistigen Eigentums-, Urheber- und Leistungsschutzrechte an projektspezifischen Anpassungen und Entwicklungen verbleiben bei dem Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber erwirbt lediglich das Recht zur Nutzung im vereinbarten Umfang. 

§ 12 Vertraulichkeit 

(1) Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei ("Empfänger") wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. 

(2) Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. 

(3) Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren. 

(4) Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Unterauftragnehmer und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Unterauftragnehmer- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht, so weit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht. 8 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Vers. 1.0 vom 17.09.2025 

(5) Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die a) bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt werden; b) der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder c) der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat. Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft. 

(6) Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse. 

(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des Auftraggebers verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt. 

§ 13 Gewährleistung und Haftung 

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass das Werk frei von Sachmängeln ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nachten Gebrauch aufheben oder mindern. (

2) Der Auftraggeber hat das Werk unverzüglich nach Abnahme auf etwaige Mängel zu überprüfen und diese dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme, versteckte Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung schriftlich angezeigt werden. Andernfalls gilt das Werk als mangelfrei abgenommen. (

3) Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet. Der Auftragnehmer hat das Recht, nach seiner Wahl den Mangel zu beheben oder ein neues Werk zu erstellen. 

(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber den Preis mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten. 

(5) Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt unabhängig vom Verschuldensgrad. 

(6) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der 9 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Vers. 1.0 vom 17.09.2025 Gesundheit oder nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unbeschränkt gehaftet wird. 

(7) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung nach den vorstehenden Absätzen gilt auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. 

(8) Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. 

(9) Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, gilt zusätzlich zu den vorherigen Absätzen, dass Schadensersatzansprüche wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen sind, sofern sie nicht wesentliche Vertragspflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. 

(10) Im Falle von Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur für denjenigen Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger, dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre. 

(11) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verjähren Ansprüche des Auftraggebers aus Gewährleistung und Schadensersatz mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist. 

§ 14 Datenschutz 

(1) Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten. 

(2) Sofern und soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen. 

(3) Der Auftraggeber willigt ein, dass der Auftragnehmer die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Daten verarbeitet und speichert. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen. 

(4) Es gelten zudem die gesonderten Datenschutzbestimmungen des Auftragnehmers unter folgendem Link: https://diester-dach.de/datenschutzerklarung

§ 15 Widerrufsrecht 

(1) Bezüglich des Widerrufsrechts verweist der Auftragnehmer bei Verbrauchern auf die gesonderte Widerrufsbelehrung unter folgenden Link: https://diester-dach.de/widerrufsbelehrung

(2) Ist der Auftraggeber ein Unternehmer, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen. § 16 Schlussbestimmungen (1) Sollten einzelne Bestimmungen der AGB oder des jeweiligen Vertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit der 10 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Vers. 1.0 vom 17.09.2025 AGB oder des Vertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt. 

(2) Der Auftragnehmer ist zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet. 

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

(4) Änderungen und Ergänzungen der AGB oder des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. (

5) Ist der Auftraggeber Kaufmann, wird als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers vereinbart. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

 

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